Änderungsmitteilung persönlicher Daten
Durchführung von Gesellschafterversammlungen / Ausübung des Stimmrechts
Vollmachterteilung für eine Gesellschafterversammlung / Umlaufverfahren
Steuerpflicht bei Auszahlungen?
Zu versteuerndes Ergebnis / Einkommensteuererklärung
Sonderbetriebsausgaben / Sonderwerbungskosten
Erbfall
Identifizierungspflicht / PostIdent-Verfahren
Änderung der persönlichen Daten
Änderung der steuerlichen Daten
Änderung der Bankverbindung
Mitteilung Sonderbetriebsausgaben /-einnahmen
Stimmrechtsvollmacht für Gesellschafterversammlungen
Identifizierungsnachweis mit PostIdent
Wenn Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft persönliche Aufwendungen entstanden sind, dann handelt es sich dabei um Sonderbetriebsausgaben oder Sonderwerbungskosten. Hierzu zählen zum Beispiel Notarkosten, Beraterkosten, Telefon- und Portokosten, Reisekosten oder Zinsen und Gebühren einer Fremdfinanzierung.
Wenn Sie diese Aufwendungen geltend machen wollen, kann dies nur in der Steuererklärung der Fondsgesellschaft erfolgen, nicht hingegen in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung.
Dafür ist es erforderlich, dass Sie uns oder der Fondsgesellschaft bis spätestens 31.03. eines Jahres Ihre Sonderbetriebsausgaben des vergangenen Jahres mitteilen. Ein Musterformular dafür finden Sie hier. Bitte reichen Sie auch Belege Ihrer Kosten ein, da das Finanzamt Kosten ohne Belege und Pauschalen in der Regel nicht anerkennt. Möglich sind auch Eigenbelege.
Im Feststellungsbescheid der Fondsgesellschaft erfolgt dann eine Berücksichtigung dieser Ausgaben bei Ihrem persönlichen steuerlichen Ergebnis.