Änderungsmitteilung persönlicher Daten
Durchführung von Gesellschafterversammlungen / Ausübung des Stimmrechts
Vollmachterteilung für eine Gesellschafterversammlung / Umlaufverfahren
Steuerpflicht bei Auszahlungen?
Zu versteuerndes Ergebnis / Einkommensteuererklärung
Sonderbetriebsausgaben / Sonderwerbungskosten
Erbfall
Identifizierungspflicht / PostIdent-Verfahren
Änderung der persönlichen Daten
Änderung der steuerlichen Daten
Änderung der Bankverbindung
Mitteilung Sonderbetriebsausgaben /-einnahmen
Stimmrechtsvollmacht für Gesellschafterversammlungen
Identifizierungsnachweis mit PostIdent
Das Betriebsfinanzamt erlässt gegenüber der Fondsgesellschaft einen sogenannten Feststellungsbescheid, in dem auch die anteiligen steuerlichen Ergebnisse aller Gesellschafter ausgewiesen werden. Ihr steuerliches Ergebnis wird Ihrem Wohnsitzfinanzamt dann automatisch vom Betriebsfinanzamt mitgeteilt. Aus diesem Grund müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung das steuerliche Ergebnis auch nicht der Höhe nach angegeben. Es ist ausreichend in der Anlage G zu Ihrer Steuererklärung folgende Angaben zu Ihrer Beteiligung zu machen:
a) Name der Fondsgesellschaft
b) Betriebsfinanzamt
c) Steuernummer der Fondsgesellschaft
d) Und der Hinweis "wird von Amtswegen mitgeteilt"
Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn Sie Ihre Einkommensteuerklärung erstellen, bevor das steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft vorliegt.
Nachdem der Steuerbescheid für die Fondsgesellschaft vorliegt, erhalten Sie von uns oder der Fondsgesellschaft eine Mitteilung über Ihr steuerliches Ergebnis für Ihre Unterlagen.