Änderungsmitteilung persönlicher Daten
Durchführung von Gesellschafterversammlungen / Ausübung des Stimmrechts
Vollmachterteilung für eine Gesellschafterversammlung / Umlaufverfahren
Steuerpflicht bei Auszahlungen?
Zu versteuerndes Ergebnis / Einkommensteuererklärung
Sonderbetriebsausgaben / Sonderwerbungskosten
Erbfall
Identifizierungspflicht / PostIdent-Verfahren
Änderung der persönlichen Daten
Änderung der steuerlichen Daten
Änderung der Bankverbindung
Mitteilung Sonderbetriebsausgaben /-einnahmen
Stimmrechtsvollmacht für Gesellschafterversammlungen
Identifizierungsnachweis mit PostIdent
Auszahlungen von Fondsgesellschaften decken sich in aller Regel nicht mit dem auf Sie entfallenden steuerlichen Ergebnis, da es sich bei den Auszahlungen um eine Entnahme von Liquiditätsüberschüssen der Fondsgesellschaft handelt. Diese Auszahlungen müssen daher nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben werden. Maßgeblich für Ihre Einkommensteuererklärung ist vielmehr das auf Ihren Gesellschaftsanteil entfallende steuerliche Ergebnis (siehe "zu versteuerndes Ergebnis"), das unabhängig von den Auszahlungen für die Gesellschaft und für Sie ermittelt wird.