Änderungsmitteilung persönlicher Daten
Durchführung von Gesellschafterversammlungen / Ausübung des Stimmrechts
Vollmachterteilung für eine Gesellschafterversammlung / Umlaufverfahren
Steuerpflicht bei Auszahlungen?
Zu versteuerndes Ergebnis / Einkommensteuererklärung
Sonderbetriebsausgaben / Sonderwerbungskosten
Erbfall
Identifizierungspflicht / PostIdent-Verfahren
Änderung der persönlichen Daten
Änderung der steuerlichen Daten
Änderung der Bankverbindung
Mitteilung Sonderbetriebsausgaben /-einnahmen
Stimmrechtsvollmacht für Gesellschafterversammlungen
Identifizierungsnachweis mit PostIdent
Es gibt generell zwei Möglichkeiten für eine Fondsgesellschaft, Beschlüsse herbeizuführen: im schriftlichen Umlaufverfahren oder im Rahmen einer Gesellschafterversammlung, bei der die teilnehmenden Gesellschafter anwesend sind (Präsenzveranstaltung).
Beim schriftlichen Umlaufverfahren erhalten Sie von uns oder von der Fondsgesellschaft regelmäßig eine Beschlussvorlage und einen Stimmzettel, den Sie ausfüllen und zurückschicken. Bei einer Präsenzveranstaltung erhalten Sie eine Einladung mit einer Beschlussvorlage und einer Tagesordnung.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Möglichkeit der Stimmabgabe um ein Mitspracherecht, das Sie im eigenen Interesse wahrnehmen sollten. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Wenn Sie nicht selbst abstimmen können oder wollen, haben Sie die Möglichkeit eine Vollmacht zu erteilen.
Unabhängig von der Durchführungsart der Beschlussfassung erhalten Sie im Anschluss an das Umlaufverfahren oder die Gesellschafterversammlung ein Protokoll mit dem Ergebnis der Abstimmung.